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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Nutzung der Plattform auto-markt24.com

Stand: 24. Mai 2026 · Version 2026-05-24

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der Online-Plattform auto-markt24.com („Plattform") zwischen dem Betreiber der Plattform („Betreiber") und den registrierten Nutzern („Nutzer"), bestehend aus gewerblichen Fahrzeugverkäufern und gewerblichen Fahrzeugkäufern.

(2) Die Plattform dient ausschließlich dem gewerblichen Handel mit Fahrzeugen zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Mit Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer ausdrücklich, als Unternehmer bzw. gewerblicher Automobilhändler tätig zu sein. Die Vorschriften zum Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Betreiber der Plattform

Betreiber der Plattform auto-markt24.com ist:

NXTPixelsStudio LLC
30 N Gould St Ste N
Sheridan, WY 82801
Vereinigte Staaten von Amerika

EIN (US Federal Tax ID): 42-2382667
E-Mail: info@auto-markt24.com

(2) Da der Betreiber seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, hat er einen Vertreter in der Union gemäß Art. 27 DSGVO benannt. Die Kontaktdaten des Vertreters sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(3) Mehrwertsteuerliche Behandlung der Käufergebühr siehe § 10 Abs. 1.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Der Betreiber stellt eine digitale Auktions- und Inseratsplattform für den Handel mit Kraftfahrzeugen zur Verfügung.

(2) Verkäufer können Fahrzeuge auf der Plattform inserieren und über ein digitales Auktionsverfahren verkaufen.

(3) Käufer können auf Fahrzeuge bieten und Fahrzeuge erwerben.

(4) Der Betreiber wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer. Der Betreiber übernimmt ausschließlich die technische Bereitstellung der Plattform, die Abwicklung der Käufergebühr (§ 10) sowie organisatorische Dienstleistungen.

(5) Das Einstellen von Fahrzeugen durch Verkäufer ist kostenfrei. Der Betreiber erhebt vom Verkäufer keine Verkaufsprovision und keine Listing-Gebühr.

§ 4 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine erfolgreiche Registrierung und Freischaltung durch den Betreiber voraus.

(2) Der Betreiber ist berechtigt, vor Freischaltung Nachweise über die gewerbliche Tätigkeit des Nutzers anzufordern (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, USt-IdNr.).

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Änderungen sind unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.

(4) Der Betreiber ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht.

(5) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für sämtliche Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen.

§ 5 Fahrzeug-Inserate und Verkäuferpflichten

(1) Verkäufer sind verpflichtet, ausschließlich Fahrzeuge einzustellen, über die sie uneingeschränkt verfügungsberechtigt sind.

(2) Mit dem Einstellen eines Fahrzeugs gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Verkauf des Fahrzeugs unter den Bedingungen dieser AGB ab.

(3) Der Verkäufer lädt den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II hoch. Die Plattform nutzt KI-gestützte Systeme zur automatisierten Erkennung und Übernahme der Fahrzeugdaten (siehe § 23).

(4) Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche automatisch übernommenen Daten vor Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

(5) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit sämtlicher Angaben, insbesondere zu Fahrzeugzustand, Laufleistung, Unfallschäden, Vorschäden, technischen Mängeln, Ausstattung, Vorbesitzern, Zulassung und Eigentumsverhältnissen.

(6) Schäden und Mängel sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und anhand der auf der Plattform vorgesehenen Schadensmarkierung zu dokumentieren.

(7) Der Verkäufer verpflichtet sich, ausschließlich aktuelle und unveränderte Originalbilder des Fahrzeugs hochzuladen.

(8) Der Verkäufer legt bei Inseratserstellung fest:

  • Startpreis,
  • optionalen Mindestverkaufspreis (Reserve),
  • optionalen Sofortkaufpreis,
  • Auktionstermin.

(9) Mit Beginn der Live-Auktion wird eine zuvor aktivierte Sofortkaufoption automatisch deaktiviert.

(10) Fahrzeuge werden während der Live-Auktion anhand einer fortlaufenden Katalognummerierung aufgerufen.

§ 6 Exklusivität des Angebots

(1) Während der gesamten Dauer der Inserierung, Vorbieterphase sowie Live-Auktion ist es dem Verkäufer untersagt:

  • das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen,
  • außerhalb der Plattform Verkaufsverhandlungen zu führen,
  • das Fahrzeug auf anderen Plattformen oder Marktplätzen anzubieten,
  • das Fahrzeug direkt oder indirekt an Interessenten außerhalb der Plattform zu vermitteln.

(2) Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche Kaufinteressenten ausschließlich über die Plattform abzuwickeln.

(3) Verstöße gegen diese Exklusivitätsregelung berechtigen den Betreiber zur Geltendmachung der Vertragsstrafen gemäß § 20 sowie zu den Sanktionen gemäß § 16.

§ 7 Ablauf der Auktion

7.1 Vorbieterphase

(1) Während der Vorbieterphase können registrierte Käufer Gebote abgeben.

(2) Gebote sind verbindlich (vgl. § 21).

(3) Der Verkäufer ist während der Vorbieterphase an sein Inserat gebunden.

7.2 Live-Auktion

(1) Nach Ablauf der Vorbieterphase geht das Fahrzeug automatisch in die Live-Auktion über.

(2) Die Fahrzeuge werden in der Reihenfolge der Katalognummer aufgerufen.

(3) Mit Beginn der Live-Auktion wird eine zuvor aktivierte Sofortkaufoption deaktiviert.

(4) Endet die Restlaufzeit eines Loses während eines aktiven Bietvorgangs, verlängert sich diese automatisch um 30 Sekunden („Hot-Bid"). Die Verlängerung kann mehrfach erfolgen, solange weitere Gebote eingehen.

(5) Das jeweils höchste Gebot am Ende der Auktion gilt als Höchstgebot.

§ 8 Zustandekommen des Kaufvertrags

8.1 Mindestpreis erreicht

(1) Wird der vom Verkäufer festgelegte Mindestverkaufspreis oder der Startpreis (sofern kein Mindestpreis hinterlegt wurde) erreicht oder überschritten, kommt automatisch ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Höchstbietendem zustande.

(2) Käufer und Verkäufer sind in diesem Fall zur vollständigen Vertragserfüllung verpflichtet.

(3) Ein Rücktritt oder eine nachträgliche Preisänderung ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzlich zwingenden Rechte entgegenstehen.

8.2 Mindestpreis nicht erreicht

(1) Wird der Mindestverkaufspreis nicht erreicht, erhält der Höchstbietende ein exklusives Nachverhandlungsrecht.

(2) Der Verkäufer kann dem Höchstbietenden innerhalb von 24 Stunden ab Auktionsende ein Gegenangebot unterbreiten.

(3) Kommt innerhalb der Nachverhandlungsphase eine Einigung zustande, gilt der Kaufvertrag mit Annahme des Gegenangebots als verbindlich geschlossen.

(4) Kommt keine Einigung zustande, endet die Auktion ohne Vertragsabschluss.

(5) Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug erneut auf der Plattform einzustellen.

§ 9 Käuferpflichten

(1) Mit Abgabe eines Gebots bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit, seine Kaufabsicht und seine Berechtigung zum rechtsverbindlichen Vertragsabschluss.

(2) Gebote sind verbindlich und können nach Abgabe nicht widerrufen oder zurückgenommen werden (vgl. § 21).

(3) Der Käufer verpflichtet sich, nach erfolgreichem Zuschlag:

  • die Käufergebühr gemäß § 10 zu zahlen,
  • den Kaufpreis direkt an den Verkäufer fristgerecht zu leisten,
  • das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Frist abzuholen.

§ 10 Käufergebühr und Zahlungsabwicklung

(1) Für erfolgreiche Fahrzeugkäufe erhebt der Betreiber vom Käufer eine pauschale Käufergebühr in Höhe von 100,00 EURje Fahrzeug. Der Betreiber hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten und ist in Deutschland nicht umsatzsteuerlich registriert. Die Leistung des Betreibers an den als Unternehmer auftretenden Käufer unterliegt daher dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. § 3a Abs. 2 UStG; die Umsatzsteuerschuldnerschaft geht auf den Käufer über. Die Rechnung enthält den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

(2) Die Käufergebühr wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Rechnungsstellung über die vom Betreiber bereitgestellten Zahlungswege (Kreditkarte, Sofortüberweisung, SEPA-Lastschrift) zu begleichen.

(3) Der Kaufpreis des Fahrzeugs ist direkt zwischen Käufer und Verkäufer zu begleichen. Der Betreiber fungiert hinsichtlich des Kaufpreises ausdrücklich nichtals Zahlungsdienstleister oder Treuhänder. Die Modalitäten der Kaufpreiszahlung (z. B. Banküberweisung, Barzahlung bei Abholung) werden zwischen Käufer und Verkäufer einvernehmlich festgelegt.

(4) Nach Zahlung der Käufergebühr erhält der Käufer eine Bestätigung sowie die Kontaktdaten des Verkäufers zur Abwicklung des Kaufvertrags.

(5) Bei nicht fristgerechter Zahlung der Käufergebühr kann der Betreiber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB), Mahngebühren sowie Inkassokosten geltend machen und das Nutzerkonto gemäß § 16 sperren.

§ 11 Eigentumsvorbehalt, Fahrzeugabholung und Gefahrübergang

(1) Das Eigentum am Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises beim Verkäufer (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).

11.1 Ablauf der Kaufabwicklung

(2) Die Abwicklung nach Zuschlagserteilung erfolgt in folgenden Schritten:

  • a) Käufergebühr: Der Käufer zahlt die Servicegebühr gemäß § 10 unmittelbar nach Zuschlagserteilung über den vom Betreiber bereitgestellten Zahlungsweg (Kreditkarte, Sofortüberweisung, SEPA).
  • b) Freischaltung der Verkäuferdaten: Sobald die Käufergebühr beim Betreiber eingegangen ist, werden dem Käufer automatisch die Bankverbindung und Kontaktdaten des Verkäufers per E-Mail und im Käufer-Dashboard zur Verfügung gestellt.
  • c) Kaufpreiszahlung: Der Käufer überweist den vereinbarten Kaufpreis direkt an die vom Betreiber mitgeteilte Bankverbindung des Verkäufers. Der Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Empfänger oder Treuhänder des Kaufpreises.
  • d) Zahlungsbestätigung durch den Verkäufer: Nach Eingang der Kaufpreiszahlung bestätigt der Verkäufer den Zahlungseingang im Verkäufer-Dashboard.
  • e) Abholbestätigung: Mit der Bestätigung des Verkäufers stellt der Betreiber eine Abholbestätigung als PDF aus und übermittelt diese sowohl an Käufer als auch Verkäufer per E-Mail. Erst mit Vorlage dieser Abholbestätigung ist der Verkäufer zur Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer berechtigt und verpflichtet.

11.2 Übergabe

(3) Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer mit dem Verkäufer vereinbarten, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ausstellung der Abholbestätigung abzuholen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer oder eine vom Käufer beauftragte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

(5) Kosten der Abholung, des Transports sowie der Ummeldung trägt der Käufer.

(6) Sollte der Verkäufer den Zahlungseingang trotz nachweislicher Überweisung durch den Käufer nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen bestätigen, kann der Käufer den Betreiber unter Vorlage des Überweisungsbelegs kontaktieren. Der Betreiber wird in diesem Fall zwischen den Parteien vermitteln.

§ 12 Mehrwertsteuerbehandlung

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, bei Inseratserstellung die steuerliche Behandlung des Fahrzeugs anzugeben, insbesondere ob das Fahrzeug der Regelbesteuerung oder der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegt.

(2) Die angegebene Mehrwertsteuerbehandlung ist Bestandteil des Angebots und für den Käufer bei Gebotsabgabe ersichtlich.

(3) Der Verkäufer haftet ausschließlich für die Richtigkeit der Angabe zur Mehrwertsteuerbehandlung. Der Betreiber überprüft diese Angabe nicht und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit.

(4) Die Käufergebühr gemäß § 10 unterliegt stets der Regelbesteuerung; der Betreiber weist die Mehrwertsteuer in der Rechnung über die Käufergebühr gesondert aus.

§ 13 Gewährleistung zwischen Käufer und Verkäufer

(1) Sämtliche Fahrzeuge werden im Rahmen eines B2B-Geschäfts zwischen Unternehmern verkauft. Die Sachmängelgewährleistung des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen.

(2) Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei:

  • arglistig verschwiegenen Mängeln oder vom Verkäufer übernommenen Beschaffenheitsgarantien (§ 444 BGB),
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verkäufers beruht,
  • sonstigen Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.

(3) Das Fahrzeug wird im Zustand verkauft, wie er sich aus dem Inserat (Fotos, Beschreibung, Schadensmarkierung) ergibt („gekauft wie besehen").

(4) Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Abholung in eigener Verantwortung zu prüfen. Eine Probefahrt kann mit dem Verkäufer individuell vereinbart werden.

§ 14 Haftung für Fahrzeugangaben

(1) Für sämtliche Fahrzeugangaben, Zustandsbeschreibungen, Bilder sowie Dokumentationen ist ausschließlich der Verkäufer verantwortlich.

(2) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für:

  • die Richtigkeit der Fahrzeugdaten,
  • die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeugs,
  • die Mangelfreiheit,
  • die Marktgängigkeit,
  • die Rechtsfreiheit des Fahrzeugs.

(3) Der Betreiber haftet insbesondere nicht für:

  • versteckte Mängel,
  • Tachomanipulation,
  • Unfallschäden,
  • Falschangaben des Verkäufers,
  • unterbliebene Offenlegung von Schäden.

(4) Käufer und Verkäufer stellen den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften Angaben oder Vertragsverletzungen des jeweiligen Nutzers entstehen, soweit der Nutzer dies zu vertreten hat.

§ 15 Haftung des Betreibers

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit nach Absatz (1) und (2) zulässig – ausgeschlossen.

(5) Der Betreiber haftet nicht für technische Ausfälle, Systemunterbrechungen, Datenverluste oder Nichtverfügbarkeit der Plattform, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.

(6) Der Betreiber haftet nicht für:

  • die tatsächliche Beschaffenheit, Fahrbereitschaft, Verkehrssicherheit oder Mangelfreiheit der angebotenen Fahrzeuge,
  • Schäden aus Kaufverträgen zwischen Käufer und Verkäufer,
  • Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien des Kaufvertrags.

(7) Sämtliche Angaben zum Fahrzeugzustand stammen ausschließlich vom jeweiligen Verkäufer. Der Betreiber überprüft Fahrzeuge nicht physisch.

§ 16 Sanktionen und Sperrung von Nutzern

(1) Der Betreiber ist berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, Inserate zu entfernen sowie laufende Auktionen abzubrechen, wenn:

  • gegen diese AGB verstoßen wird,
  • falsche oder irreführende Angaben gemacht werden,
  • Zahlungsfristen nicht eingehalten werden,
  • Manipulationsversuche vorliegen (§ 17),
  • Umgehungsgeschäfte durchgeführt werden (§ 19),
  • berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aktivitäten bestehen.

(2) Die Sperrung oder Entfernung lässt die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere von Vertragsstrafen (§ 20) und Schadensersatz, unberührt.

(3) Der Betreiber wird den Nutzer über eine Sperrung in Textform informieren, sofern dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

§ 17 Verbot von Manipulationen

(1) Jegliche Manipulation des Auktionssystems ist untersagt.

(2) Insbesondere verboten sind:

  • Scheinangebote,
  • Preisabsprachen zwischen Nutzern,
  • Eigengebote durch den Verkäufer oder ihm verbundene Personen,
  • Führen mehrerer Nutzerkonten durch dieselbe natürliche oder juristische Person,
  • jede Form der Gebotsmanipulation oder künstlichen Preissteigerung,
  • technische Eingriffe in die Plattform,
  • Umgehung der Plattformprozesse.

(3) Verstöße können zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos, zum Ausschluss von laufenden Auktionen, zur Vertragsstrafe gemäß § 20 sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen.

§ 18 Datenschutz

(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Plattform, die unter auto-markt24.com/datenschutz abrufbar ist.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen seiner Tätigkeit über die Plattform die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

§ 19 Vertraulichkeit und Verbot von Umgehungsgeschäften

(1) Käufer und Verkäufer verpflichten sich, sämtliche über die Plattform erhaltenen Informationen, insbesondere Kontaktdaten der jeweils anderen Partei, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Abwicklung des konkreten Kaufgeschäfts zu verwenden.

(2) Jegliche direkte oder indirekte Umgehung der Plattform ist untersagt. Insbesondere ist es untersagt:

  • außerhalb der Plattform Kaufverhandlungen zu führen,
  • Fahrzeuge während laufender Inserate oder Auktionen anderweitig anzubieten,
  • Geschäfte zur Umgehung der Käufergebühr oder Plattformabwicklung abzuschließen,
  • mit anderen Nutzern Direktgeschäfte unter Vermeidung der Plattform abzusprechen.

(3) Die Pflicht zur Abwicklung über die Plattform gilt für alle Geschäfte, die auf der Plattform angebahnt wurden, einschließlich solcher, die nach Auktionsende zwischen den Parteien fortgeführt werden.

(4) Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe gemäß § 20 geahndet.

§ 20 Vertragsstrafen

(1) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die nachstehenden Verpflichtungen verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß § 339 BGB:

a) Verstoß gegen die Exklusivität gemäß § 6:

Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR je Verstoß.

b) Verstoß gegen das Manipulationsverbot gemäß § 17:

Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR je Verstoß.

c) Verstoß gegen das Umgehungsverbot gemäß § 19:

Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR je Verstoß, höchstens jedoch 10 % des vereinbarten oder vermittelten Fahrzeugkaufpreises, soweit dieser Betrag den Sockelbetrag von 10.000,00 EUR übersteigt; die Vertragsstrafe ist insgesamt auf 25.000,00 EUR je Einzelverstoß begrenzt.

(2) Die Vertragsstrafen sind sofort fällig.

(3) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt; bereits gezahlte Vertragsstrafen werden auf den Schadensersatz angerechnet.

(4) Der Nutzer ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 21 Verbindlichkeit von Geboten

(1) Jedes auf der Plattform abgegebene Gebot ist rechtsverbindlich.

(2) Mit Abgabe eines Gebots bestätigt der Käufer:

  • seine uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit,
  • seine Kaufabsicht,
  • seine Berechtigung zum rechtsverbindlichen Vertragsabschluss.

(3) Nachträgliche Rücknahmen, Anfechtungen oder Widerrufe von Geboten sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Spaßgebote, Scheinangebote oder vorsätzliche Fehlgebote sind untersagt und können nach § 17 sanktioniert werden.

(5) Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nach erfolgreichem Zuschlag nicht nach, haftet er für sämtliche hierdurch entstehenden Schäden und Kosten.

§ 22 Eigentums- und Verfügungsberechtigung des Verkäufers

(1) Der Verkäufer versichert mit Einstellen des Fahrzeugs, rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs zu sein oder über eine uneingeschränkte Verkaufsberechtigung zu verfügen.

(2) Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist, sofern Belastungen oder Sicherungsrechte (z. B. Sicherungsübereignung, Leasingverhältnis) nicht ausdrücklich im Inserat offengelegt wurden.

(3) Der Verkäufer haftet für sämtliche Schäden, die aus unrichtigen Angaben zu Eigentums- oder Verfügungsverhältnissen entstehen.

§ 23 KI-gestützte Datenerkennung

(1) Die Plattform nutzt KI-gestützte Systeme (Optical Character Recognition, Klassifizierung) zur automatisierten Erkennung und Verarbeitung von Fahrzeugdaten aus hochgeladenen Dokumenten, insbesondere der Zulassungsbescheinigung Teil I/II.

(2) Die automatisierte Datenerkennung dient ausschließlich der technischen Unterstützung des Verkäufers. Sie ersetzt keine rechtsverbindliche Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO.

(3) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Fahrzeugdaten bleibt ausschließlich der Verkäufer verantwortlich (§ 5 Abs. 4 und Abs. 5).

(4) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder falsch interpretierte KI-Auslesungen. Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche automatisch übernommenen Daten vor Veröffentlichung zu prüfen.

(5) Hochgeladene Dokumentenbilder werden ausschließlich zur Datenextraktion und zur internen Archivierung verwendet und niemals öffentlich auf der Plattform angezeigt.

(6) Der zur Datenextraktion eingesetzte KI-Dienst (Mistral AI SAS, Frankreich) wird vertraglich verpflichtet, die übergebenen Daten DSGVO-konform und ausschließlich zur Erfüllung der OCR-Anfrage zu verarbeiten.

§ 24 Ausschluss von Rückabwicklungen über die Plattform

(1) Nach Übergabe des Fahrzeugs erfolgt keine Rückabwicklung des Kaufvertrags über die Plattform.

(2) Etwaige Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geltend zu machen.

(3) Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu prüfen, zu schlichten oder rückabzuwickeln.

(4) Eine Erstattung der Käufergebühr gemäß § 10 erfolgt nicht, soweit der Käufer die Käufergebühr verschuldensunabhängig zu tragen hat.

§ 25 Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst außergerichtlich und in sachlicher Weise zu klären.

(2) Der Betreiber kann nach eigenem Ermessen eine freiwillige Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer anbieten.

(3) Ein Anspruch auf Durchführung eines Schlichtungs- oder Mediationsverfahrens besteht nicht.

(4) Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt. Da es sich bei den Nutzern ausschließlich um Unternehmer handelt, ist der Betreiber nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 26 Elektronische Vertragserklärungen

(1) Sämtliche Erklärungen, Gebote, Zustimmungen und Vertragsschlüsse können elektronisch über die Plattform erfolgen.

(2) Das Anklicken von Buttons, Kontrollfeldern oder digitalen Bestätigungen wahrt die Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich die Schriftform (§ 126 BGB) zwingend vorgeschrieben ist.

(3) Elektronische Erklärungen gelten als rechtsverbindlich abgegeben, sobald sie durch das System protokolliert wurden.

(4) Der Nutzer erkennt die elektronische Speicherung von Vertrags-, Akzeptanz- und Transaktionsdaten als Beweismittel gemäß § 371a ZPO an. Der Betreiber speichert insbesondere den Zeitpunkt, die IP-Adresse und die jeweils geltende AGB-Version jeder Zustimmung.

§ 27 Änderungen der AGB

(1) Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

(2) Änderungen werden den Nutzern mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (E-Mail an die hinterlegte Adresse) mitgeteilt. Der Nutzer wird in der Mitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist sowie die Rechtsfolgen des Schweigens hingewiesen.

(3) Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen.

(4) Widerspricht der Nutzer fristgerecht, gilt das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Betreiber ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.

§ 28 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Betreibers, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).

(3) Der Betreiber ist ferner berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

§ 29 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel selbst.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Plattform abrufbar. Frühere Fassungen werden für rechtliche Nachweiszwecke archiviert.